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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen von Mandatsmotor gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von Mandatsmotor (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Immobilienmaklern und Immobilienunternehmen (nachfolgend „Auftraggeber“). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Leistungsgegenstand

Der Auftragnehmer entwickelt und betreut Systeme zur digitalen Eigentümer-Akquise. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der gesonderten Vereinbarung.

Der Auftragnehmer schuldet die vertraglich vereinbarte Leistungserbringung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg oder die Gewinnung einer bestimmten Anzahl an Mandaten.

3. Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder mit Aufnahme der Leistungserbringung zustande.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

5. Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Alle Beträge verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.

6. Laufzeit und Kündigung

Die Laufzeit sowie die Kündigungsfristen ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7. Nutzungsrechte

Erstellte Konzepte, Inhalte und Systeme dürfen vom Auftraggeber im vereinbarten Umfang genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers.

8. Gewährleistung und Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

9. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben.

10. Datenschutz

Die Parteien verpflichten sich, die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Soweit erforderlich, schließen sie hierzu eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.